Vollstreckungsbescheid

beim Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück nicht vorhanden


Bereits seit einigen Jahren werden die Mahnverfahren (Verfahren zur Erlangung eines zivilrechtlichen Vollstreckungstitels = Vollstreckungsbescheides, wenn die Forderung an sich von der Gegenseite unbestritten ist) unter anderem für den Bereich des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm, damit auch für den Bezirk des Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück in automatisierter Form beim Amtsgericht Hagen bearbeitet. Vordrucke für die Beantragung eines Mahnbescheides im automatisierten Mahnverfahren erhalten sie im Schreibwaren- und Bürofachhandel.


Soweit noch "alte" Mahnverfahren , die beim Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück anhängig waren, betroffen sind (etwa Umschreibung eines alten Zahlungsbefehls wegen Rechtsnachfolge, Ausstellung einer Zweitausfertigung des Vollstreckungsbescheides wegen Verlusts), so ist hierfür die Abteilung (Ebene 1, Zimmer 6, Telefon: 05242 9278-16 und 18 zuständig).


Weitere Informationen über das Mahnverfahren erhalten Sie auf der Seite www.mahnverfahren.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab